Zilm Umzüge – Wir machen das.
Inhaber: Detlef Zilm
Heidelbergblick 24, 99734 Nordhausen
Telefon: 03631 902928
E-Mail: info@zilm-umzug.de
Website: https://zilm-umzug.de
§ 1 Geltungsbereich und gesetzliche Grundlagen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Zilm Umzüge, Inhaber Detlef Zilm (nachfolgend „Auftragnehmer"), und seinen Auftraggebern über die Beförderung von Umzugsgut und damit zusammenhängende Leistungen innerhalb Deutschlands.
- Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Privat-, Senioren- und Firmenumzüge sowie vertraglich vereinbarte Pack-, Montage-, Küchen- und Umzugsliftleistungen.
- Für Möbelbeförderungsverträge gelten die §§ 451 ff. HGB sowie ergänzend die einschlägigen Vorschriften des allgemeinen Frachtrechts.
- Für selbstständige Werk- oder Dienstleistungen, die nicht Bestandteil eines Möbelbeförderungsvertrags sind, gelten die jeweils einschlägigen Vorschriften des BGB.
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Zwingende gesetzliche Rechte der Auftraggeber bleiben unberührt.
§ 2 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
- Anfragen über die Website, telefonisch oder per E-Mail sind unverbindlich.
- Der Auftragnehmer erstellt auf Grundlage der mitgeteilten Angaben und gegebenenfalls einer Besichtigung ein individuelles Angebot.
- Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots innerhalb seiner angegebenen Gültigkeitsdauer zustande, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Die Annahme kann insbesondere schriftlich oder in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.
- Der Vertrag umfasst die im Angebot beschriebenen Leistungen, Preise, Termine und besonderen Vereinbarungen.
- Änderungen und Ergänzungen können einvernehmlich vereinbart werden. Gesetzlich zulässige individuelle Absprachen bleiben auch dann wirksam, wenn sie nicht schriftlich festgehalten wurden.
- Diese AGB werden dem Auftraggeber vor oder bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
§ 3 Umfang der Umzugsleistungen
- Der Auftragnehmer führt den Umzug mit der erforderlichen Sorgfalt und unter Beachtung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten durch.
- Bei Möbelbeförderungsverträgen umfassen die gesetzlichen Pflichten insbesondere das Ab- und Aufbauen der Möbel sowie das Ver- und Entladen des Umzugsgutes.
- Ist der Auftraggeber Verbraucher, gehören nach Maßgabe von § 451a HGB grundsätzlich auch sonstige auf den Umzug bezogene Leistungen wie Verpackung und Kennzeichnung zu den gesetzlichen Pflichten.
- Der konkrete Leistungsumfang und die vertragliche Aufgabenverteilung werden im individuellen Angebot beschrieben. Zwingende gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
- Besondere Leistungen wie der Transport von Klavieren, Tresoren, außergewöhnlich schweren oder sperrigen Gegenständen, der Einsatz eines Außenaufzugs oder spezielle Montagearbeiten werden im Angebot berücksichtigt.
- Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nur nach entsprechender Vereinbarung gesondert vergütet.
§ 4 Voraussetzungen der Transportdurchführung
- Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über die örtlichen Gegebenheiten an der Be- und Entladestelle.
- Dazu gehören insbesondere Zufahrtsmöglichkeiten, Parkmöglichkeiten, Entfernung zwischen Transportfahrzeug und Hauseingang, Etagen, Aufzüge, Treppenhäuser, Durchgangsbreiten und sonstige erkennbare Hindernisse.
- Soweit die Kalkulation auf bestimmten Zugangsbedingungen beruht, werden diese im Angebot ausdrücklich angegeben.
- Sind die tatsächlichen Verhältnisse wesentlich anders als vereinbart, stimmen die Vertragsparteien das weitere Vorgehen und gegebenenfalls erforderliche Zusatzleistungen ab.
- Zusätzliche Vergütungs- oder Ersatzansprüche entstehen nur, soweit sie vereinbart wurden oder gesetzlich begründet sind.
- Kann der Transport wegen tatsächlicher oder rechtlicher Hindernisse nicht wie geplant erfolgen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Beförderungs- und Ablieferungshindernisse sowie Leistungsstörungen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt die zur Planung und Durchführung des Umzugs erforderlichen Informationen vollständig und nach bestem Wissen zur Verfügung.
- Besonders schwere, empfindliche, hochwertige oder ungewöhnlich große Gegenstände sind vor Vertragsschluss anzugeben.
- Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über bekannte besondere Risiken, etwa eingeschränkte Tragfähigkeit von Böden, Treppen oder Zugängen.
- Soweit der Auftraggeber nach wirksamer Vereinbarung selbst Verpackungsarbeiten übernimmt, hat er für eine geeignete Verpackung zu sorgen.
- Vorhandene Transportsicherungen empfindlicher Geräte sind dem Auftragnehmer mitzuteilen beziehungsweise bereitzustellen, soweit dies erforderlich und dem Auftraggeber möglich ist.
- Erforderliche behördliche Genehmigungen, Halteverbotszonen und sonstige organisatorische Maßnahmen werden entsprechend der im Angebot festgelegten Aufgabenverteilung beschafft.
- Gesetzliche Pflichten und Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers bleiben unberührt.
§ 6 Gefährliche und besonders wertvolle Gegenstände
- Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über Gegenstände, von denen besondere Gefahren ausgehen können.
- Bei Verbrauchern gelten hierfür insbesondere die erleichterten Mitteilungspflichten des § 451b HGB.
- Wertgegenstände wie Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Wertpapiere und wichtige Urkunden sollten möglichst persönlich befördert oder gesondert mit dem Auftragnehmer abgestimmt werden.
- Die gesetzlichen besonderen Haftungsausschlussgründe bleiben unberührt.
- Ein pauschaler Ausschluss der Haftung für sämtliche empfindlichen oder wertvollen Gegenstände wird nicht vereinbart.
§ 7 Einsatz weiterer Unternehmen
- Der Auftragnehmer kann zur vertragsgemäßen Durchführung geeignete weitere Frachtführer oder fachlich qualifizierte Dienstleister einsetzen, soweit keine entgegenstehende individuelle Vereinbarung besteht.
- Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten und Haftungsvorschriften für eingesetzte Personen und ausführende Frachtführer bleiben bestehen.
- Der Einsatz Dritter führt nicht automatisch zu einer Beschränkung der Haftung auf deren sorgfältige Auswahl.
- Eigenständige, lediglich vermittelte Leistungen werden gegenüber dem Auftraggeber entsprechend gekennzeichnet.
§ 8 Preise und Vergütung
- Maßgeblich sind die im angenommenen Angebot vereinbarten Preise.
- Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
- Vereinbarte Festpreise gelten für den beschriebenen Leistungsumfang und die vereinbarten Voraussetzungen.
- Ändert sich der Leistungsumfang auf Wunsch des Auftraggebers, wird eine gegebenenfalls zusätzliche Vergütung vor Durchführung der betreffenden Leistung abgestimmt.
- Bei gesetzlich begründeten Ansprüchen auf Mehraufwendungsersatz gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
- Ein einseitiges Recht des Auftragnehmers, zusätzliche Kosten nach freiem Ermessen festzulegen, besteht nicht.
§ 9 Zahlung und Fälligkeit
- Zahlungsweise und gegebenenfalls Zahlungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
- Soweit keine abweichende wirksame Vereinbarung besteht, richtet sich die Fälligkeit der Fracht nach § 420 HGB.
- Zahlungen können über die vom Auftragnehmer angebotenen Zahlungsmittel erfolgen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Pfandrechte bleiben im jeweiligen gesetzlichen Umfang bestehen.
§ 10 Umzugstermin und Terminänderungen
- Der vereinbarte Umzugstermin ist Bestandteil des Vertrages.
- Gewünschte Terminverschiebungen sind dem jeweils anderen Vertragspartner möglichst frühzeitig mitzuteilen.
- Eine Terminverschiebung erfolgt durch gegenseitige Vereinbarung.
- Bereits angefallene und rechtlich ersatzfähige Kosten, beispielsweise für gesondert beauftragte Halteverbotsmaßnahmen, werden nach den gesetzlichen Bestimmungen beziehungsweise den getroffenen Vereinbarungen behandelt.
- Gesetzliche Rechte bei Verzögerung, Unmöglichkeit oder sonstigen Leistungsstörungen bleiben bestehen.
- Ein automatischer Ausschluss sämtlicher Ersatzansprüche bei einer Terminänderung wird nicht vereinbart.
§ 11 Kündigung und Stornierung
- Bei Möbelbeförderungsverträgen kann der Auftraggeber den Vertrag nach § 415 HGB grundsätzlich jederzeit kündigen.
- Im Fall der Kündigung kann der Auftragnehmer nach Maßgabe von § 415 Abs. 2 HGB grundsätzlich wählen zwischen:
- der vereinbarten Fracht einschließlich gesetzlich berücksichtigungsfähiger weiterer Positionen unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs beziehungsweise böswillig unterlassenen Erwerbs oder
- einem Drittel der vereinbarten Fracht als gesetzlicher Fautfracht.
- Beruht die Kündigung auf Gründen aus dem Risikobereich des Auftragnehmers, gelten die gesetzlichen Einschränkungen dieser Ansprüche.
- Für selbstständige Zusatzleistungen außerhalb des Möbelbeförderungsvertrags gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Kündigungsregelungen.
- Gestaffelte pauschale Stornogebühren von 20 %, 40 %, 60 %, 80 % oder 100 % werden nicht vereinbart.
- Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 12 Haftung für Verlust und Beschädigung des Umzugsgutes
- Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB.
- Der Auftragnehmer haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Verlust und Beschädigung des Umzugsgutes während der gesetzlichen Obhutszeit.
- Die Haftung ist gemäß § 451e HGB grundsätzlich auf 620 Euro je Kubikmeter des zur Vertragserfüllung benötigten Laderaums begrenzt.
- Für die Schadensberechnung gelten insbesondere die gesetzlichen Vorschriften über Wertersatz und Schadensfeststellung.
- Gesetzliche Ausnahmen von Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen bleiben unberührt.
- Die Haftung wird nicht pauschal auf vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden beschränkt.
- Für Schäden an Gebäuden, Einrichtungen und für eigenständige Montageleistungen gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Haftungsvorschriften.
§ 13 Besondere gesetzliche Haftungsausschlussgründe
- Für die Beförderung von Umzugsgut gelten die besonderen gesetzlichen Haftungsausschlussgründe nach § 451d HGB.
- Diese können insbesondere betreffen:
- die Beförderung bestimmter Wertgegenstände, darunter Edelmetalle, Geld, Wertpapiere und Urkunden,
- ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Auftraggeber,
- Behandlung, Verladung oder Entladung durch den Auftraggeber,
- die Beförderung von nicht durch den Auftragnehmer verpacktem Gut in Behältern,
- Gegenstände, deren Größe oder Gewicht den örtlichen Raumverhältnissen nicht entspricht, unter den gesetzlichen Voraussetzungen,
- lebende Tiere und Pflanzen,
- Schäden infolge der natürlichen oder mangelhaften Beschaffenheit des Umzugsgutes.
- Ein gesetzlicher Haftungsausschluss greift nur unter den jeweils vorgeschriebenen Voraussetzungen.
- Der Auftragnehmer hat die ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen zu treffen und besondere Weisungen zu beachten.
- Gesetzliche Regelungen über den Wegfall von Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen bleiben unberührt.
§ 14 Schadensanzeige
- Der Auftraggeber beziehungsweise Empfänger sollte das Umzugsgut bei Ablieferung auf erkennbare Schäden und Fehlmengen prüfen.
- Äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste sind bei Möbelbeförderungsverträgen spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen.
- Äußerlich nicht erkennbare Schäden oder Verluste sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung anzuzeigen.
- Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist unterliegen den gesetzlichen Anzeigefristen, insbesondere der Frist von 21 Tagen nach Ablieferung.
- Eine Schadensanzeige nach Ablieferung ist in Textform zu erstatten; die rechtzeitige Absendung genügt zur Fristwahrung.
- Die gesetzlichen Rechtsfolgen einer verspäteten oder unterlassenen Anzeige richten sich nach §§ 451f und 438 HGB.
- Die besonderen Unterrichtungspflichten des Auftragnehmers gegenüber Verbrauchern nach § 451g HGB bleiben unberührt.
§ 15 Möbelmontage und Küchenmontage
- Für Möbelbeförderungsverträge gelten die gesetzlichen Montagepflichten nach § 451a HGB. Darüber hinausgehende oder eigenständige Montageleistungen werden im Angebot gesondert beschrieben.
- Bei Küchenmontagen werden Art und Umfang der Arbeiten individuell vereinbart.
- Besondere Arbeiten wie Anpassungen von Arbeitsplatten, zusätzliche Befestigungen, Änderungen an Möbelteilen oder sonstige Sonderarbeiten bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
- Arbeiten an Elektro-, Gas-, Wasser- oder sonstigen technischen Anlagen werden nur übernommen, soweit sie ausdrücklich vereinbart sind und die erforderlichen rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen vorliegen.
- Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über bekannte Besonderheiten von Wänden, Leitungen, Anschlüssen und baulichen Gegebenheiten.
- Die fachgerechte Prüfung und Ausführung der übernommenen Arbeiten sowie die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungspflichten bleiben Aufgabe des jeweils verantwortlichen Leistungserbringers.
- Eine pauschale Haftungsfreistellung für Arbeiten an bestimmten Wandarten oder Befestigungssystemen wird nicht vereinbart.
§ 16 Umzugslift und Schwertransporte
- Der Einsatz eines Umzugslifts sowie die Beförderung außergewöhnlich schwerer oder sperriger Gegenstände werden nach den örtlichen und technischen Voraussetzungen geplant.
- Der Auftraggeber teilt ihm bekannte Besonderheiten hinsichtlich Zugänglichkeit, Tragfähigkeit und erforderlicher Genehmigungen rechtzeitig mit.
- Der Auftragnehmer beurteilt im Rahmen seiner fachlichen Verantwortung, ob die von ihm übernommenen Arbeiten sicher durchgeführt werden können.
- Sind zusätzliche technische Prüfungen, Hilfsmittel oder Genehmigungen erforderlich, werden die Parteien das weitere Vorgehen abstimmen.
- Gesetzliche Sicherheits-, Sorgfalts- und Haftungspflichten bleiben unberührt.
§ 17 Einlagerung
- Eine Einlagerung von Umzugsgut erfolgt nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung.
- Lagerort, Dauer, Vergütung, Leistungsumfang und besondere Anforderungen werden gesondert vereinbart.
- Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über gefährliche, verderbliche oder besonders wertvolle Gegenstände.
- Für die Einlagerung gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und die getroffenen Vereinbarungen.
- Eine Einlagerung wird nicht allein durch diese AGB als regulär angebotene Leistung zugesagt.
§ 18 Erstattung von Umzugskosten durch Dritte
- Werden Umzugskosten ganz oder teilweise von Arbeitgebern, Behörden oder sonstigen Kostenträgern übernommen, gelten die entsprechenden individuellen Vereinbarungen.
- Eine unmittelbare Abrechnung mit einem Kostenträger setzt die erforderlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls dessen Zustimmung voraus.
- Wer gegenüber dem Auftragnehmer zahlungspflichtig ist, richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen.
- Eine Kostenübernahme durch Dritte führt nicht ohne entsprechende Vereinbarung zu einer Änderung der Vertragspartner.
§ 19 Widerrufsrecht von Verbrauchern
- Bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gelten die gesetzlichen Vorschriften über Verbraucherinformationen und Widerrufsrechte.
- Bei Verträgen über die Beförderung von Waren, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, kann das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein.
- Für andere Vertragskonstellationen oder eigenständige Zusatzleistungen ist gesondert zu prüfen, ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
- Soweit ein Widerrufsrecht besteht, werden die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen einschließlich einer Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls eines Muster-Widerrufsformulars bereitgestellt.
- Gesetzliche Widerrufsrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
§ 20 Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies zur Bearbeitung von Anfragen, Angebotserstellung, Vertragsdurchführung oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist oder eine andere Rechtsgrundlage besteht.
- Soweit für die Vertragsdurchführung erforderlich, können Daten an eingesetzte Dienstleister und andere berechtigte Empfänger übermittelt werden.
- Die näheren Informationen über die Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://zilm-umzug.de/datenschutz.
- Diese AGB ersetzen keine gesondert erforderlichen Datenschutzinformationen.
§ 21 Verbraucherstreitbeilegung
Zilm Umzüge ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 22 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Auftragnehmers wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart.
- Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen sowie gegebenenfalls wirksam getroffene Gerichtsstandsvereinbarungen.
- Änderungen bereits geschlossener Verträge bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung oder einer gesetzlichen Grundlage.
- Eine einseitige Änderung der AGB für bereits geschlossene Verträge durch bloßes Schweigen des Auftraggebers wird nicht vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Bestimmungen bleiben nach Maßgabe des geltenden Rechts wirksam.
Zilm Umzüge – Wir machen das.
